Doppelte Anwaltschaft im Sinne des Grundgesetzes

donum vitae für die Beibehaltung der gesetzlichen Beratungspflicht

© donum vitae e.V.

Angesichts unversöhnlicher Haltungen in der Debatte zum Thema „Schwangerschaftsabbruch“ bekräftigt donum vitae e.V. im Vorfeld der Bundestagswahl den Wert der bestehenden Beratungsregelung. „Die seit 1995 geltende gesetzliche Regelung zur Schwangerschaftskonfliktberatung berücksichtigt in nie zuvor erreichtem Maße die Balance zwischen dem Lebensschutzgebot und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau“, erklärt Constanze Nattermann, stellvertretende Bundesvorsitzende von donum vitae. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die Beratung zielgerichtet dem Schutz des
ungeborenen Lebens dienen und ergebnisoffen sein. Sie dient damit gleichermaßen der Schwangeren wie dem ungeborenen Leben.

Eine Polarisierung vergiftet das gesellschaftliche Klima
Die aktuellen Debatten und Initiativen zum „Schwangerschaftsabbruch“ zeigen nach Ansicht von donum vitae, dass Polarisierung und einseitige Ausrichtung das gesellschaftliche Klima vergiften. Dies wird dem besonders sensiblen und kaum aufzulösenden Konflikt zwischen dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung und dem Recht des ungeborenen Lebens auf Schutz seiner Menschenwürde nicht gerecht. Das belegen auch die Entwicklungen in anderen Ländern wie Polen oder Texas/USA. donum vitae ist überzeugt: Der Schutz des ungeborenen Lebens ist nur mit der schwangeren Frau und niemals gegen sie möglich. Die psychosoziale Beratung eröffnet die Chance, ihr in einer sehr schwierigen und mit Stress verbundenen Situation in einem geschützten Rahmen ausreichend Zeit und Ruhe zu geben und so den Blick für neue Perspektiven zu weiten.

Die Beratung ermöglicht eine informierte Entscheidung
 „In der Praxis erfahren unsere Beraterinnen und Berater immer wieder, dass durch die Beratungspflicht viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt erreicht werden, die auf die vertrauliche, empathische und ergebnisoffene Beratung dringend angewiesen sind“, erklärt Constanze Nattermann. Auf dieser Grundlage können die Frauen eine informierte und tragfähige Entscheidung treffen.

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